Vor einiger Zeit saßen wir gemütlich zu acht in einem sternebewehrten Restaurant – nennen wir es Haus Adalbert -, als eine Teilnehmerin erzählte, dass sie nach der Reservierung in einem Sternerestaurant ein Antwortfax mit der Bestätigung der eben dieser und einer ganzen Latte an Handlungsanweisungen, beginnend vom Hundeverbot über eine Bitte, die Kinder nicht mitzubringen bis hin zum Hinweis, dass bessere Kleidung doch angebracht sei, erhalten hatte. An diesem Beispiel entzündete sich eine heiße Diskussion, was denn den Besitzern von Restaurants alles zuzumuten sei beziehungsweise was sie von den Gästen verlangen könnten. Ich wies darauf hin, dass es – Thema Reservierung und Nicht-Erscheinen – in Amerika in den “besseren” (also teureren) Restaurants üblich sei, eine Reservierungsgebühr von der Kreditkarte abzubuchen, die natürlich auf die Rechnung des Abends angerechnet wird, bzw. dass diese Gebühr abgebucht wird, wenn man an dem reservierten Abend nicht erscheint. Dieses Vorgehen wurde durch die Bank als unmöglich und den Gast diskriminierend abgelehnt. Man wüsste schließlich, dass man einen Tisch stornieren müsse, und die Restaurants müssten darauf eingerichtet sein.

Ein vergleichbares Thema sind die in letzter Zeit immer häufiger arrangierten “kulinarischen Weinproben”, bei denen natürlich eine Tischreservierung durchgeführt werden muss. Auch hier stellt sich die Frage: Kann das Restaurant für die Reservierung schon eine Gebühr verlangen? Oder eine No-Show-Gebühr abbuchen, wenn jemand nicht kommt? Gilt das für alle Plätze oder nur für Kunden, die noch nicht bekannt sind? Oder nur für Reservierungen mit mehr als zwei reservierten Plätzen? Schließlich wurden die Rohstoffe für das Menü schon beschafft, und der größte Teil der Speisen wurde schon vorbereitet, es kann also kaum etwas für den nächsten Abend zurückgelegt werden.

Die Diskussion ging heftig hin und her, und die Mehrheit der Anwesenden war der Meinung, dass so etwas doch so selten passiere, dass man das nicht in Betracht ziehen müsse, und dass der Umsatz eines Tischs nicht problematisch sein dürfe. Plötzlich – es war gegen 21:00 Uhr – klingelte bei dem Teilnehmer, der den Tisch Wochen vorher reserviert hatte, das Telefon. Natürlich verließ er den Raum, um das Gespräch zu führen, und nach kurzer Zeit kam er etwas verwundert wieder zurück: Gerade hatte ein anderes, ebenfalls ausgezeichnetes Restaurant aus der Gegend – nennen wir es Haus Bertram – angerufen und gefragt, wo wir den blieben, sie hätten zufälligerweise jetzt eine andere Gruppe von acht Personen, denen sie den Tisch geben könnten… Also waren der Inhalt der Diskussion und die Argumente der Teilnehmer genau an diesem Abend widerlegt worden. Es kann halt doch jedem passieren, dass Reservierungen nicht eingehalten werden.

Wie war es dazu gekommen? Unser Freund hatte die beiden Restaurants natürlich dem Namen nach sortiert in seinem Adressbuch, und in der Hektik der Reservierung war ihm nicht aufgefallen, dass er das falsche Restaurant angerufen hatte. Wenige Tage vor dem Essen war ein anderer der Freunde sowieso im Haus Adalbert, und dort fragte er beiläufig, ob mit unserer Reservierung alles in Ordnung sei. Es wurde nachgesehen und festgestellt, dass keine vorliegt, da aber noch ein Tisch für acht Personen frei war, wurde uns dieser reserviert. Wir hatten also de facto zwei Reservierungen für acht Personen für einen Abend.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass es für “normale” Reservierungen an normalen Abenden für zwei oder drei Personen nicht ganz so problematisch ist, wenn man sie absagen muss. Aber Reservierungen für größere Gruppen oder gar Reservierungen an Abenden, an denen das Restaurant durch Veranstaltungen oder besondere Termine ausgebucht ist, können sehr wohl durch einen Reservierungsobulus gesichert werden. Wenn der Tisch dann doch noch vergeben werden kann, darf der Betrag natürlich nicht eingezogen werden bzw. er muss erstattet werden.

Obwohl ich leider in den nächsten Wochen kaum Zeit für einen Restauranttermin habe, kann ich doch sagen: Heut’ geht’s mir gut! 😎

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