Das Thema der Reservierungen hat mir keine Ruhe gelassen, ich habe einmal recherchiert, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.
Wenn man einen Tisch reserviert, entsteht daraus an sich noch kein Rechtsgeschäft, man kann höchstens von einem Vorvertrag sprechen. Wenn man allerdings diese Reservierung nicht wahrnimmt, dann kann dem Restaurant durch das Nichterscheinen ein Schaden entstehen, den es unter Umständen auch geltend machen kann. Wurden zum Beispiel andere Gäste abgelehnt, so ist der Schaden eindeutig zu beziffern. Ebenso kann man einen einfachen Nachweis des Schadens führen, wenn für die Gelegenheit spezielle Waren beschafft wurden. Wurde allerdings nur der Tisch reserviert, so ist der Schaden nicht zu beziffern, das Restaurant wird wohl Probleme haben, seinen Anspruch durchzusetzen.
Etwas anderes ist es, wenn nicht nur der Tisch, sondern auch das Essen, die Getränke, der Blumenschmuck etc. bestellt wurden. In diesem Fall dreht es sich eindeutig um einen Vorvertrag, von dem das Restaurant keinen Rücktritt akzeptieren muss, es behält seinen Anspruch und muss im Fall der Absage so gestellt werden, als wäre die Bestellung nicht abbestellt worden.
Also: Bei der nächsten platzenden Reservierung muss möglichst frühzeitig abgesagt werden, um den Schaden zu minimieren. Besser ist es, bei der Absage gleich einen neuen Termin zu vereinbaren, um auch dem Restaurant eine Aussicht auf Ausgleich zu geben. Und am Besten ist es, diese Situation gar nicht erst eintreten zu lassen.
Eines ist klar: Ich bin weder Rechtsanwalt noch will ich in irgendeiner Form eine Rechtsberatung durchführen. Ich stelle nur Zitate zusammen.
Heut’ geht’s mir gut! 😎